Für Menschen mit Behinderungen ist das Realität. In den Werkstätten der Lebenshilfe Niederösterreich gehen sie täglich einer Arbeit nach: Sie montieren, schneidern, gärtnern oder erbringen andere Dienstleistungen. Doch anstelle eines fairen Gehalts erhalten sie nur rund 100 Euro sogenannten „Anerkennungsbeitrag“ im Monat – ein Taschengeld. Sie haben keine Sozialversicherung und keinen Anspruch auf eine Pension. Das muss sich ändern!
Taschengeld ist etwas für Kinder
Taschengeld ist dafür gedacht, erste Erfahrungen im Umgang mit Geld zu machen, kleine Wünsche zu erfüllen und ein Gefühl für Verantwortung zu entwickeln. Es ist kein Einkommen, kein Lohn und keine Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben.
Umso problematischer ist es, dass rund 30.000 Menschen mit Behinderungen in ganz Österreich, die täglich in Werkstätten und Tagesstrukturen beschäftigt sind, genau so bezeichnete Zahlungen erhalten. In Niederösterreich sind das rund 100 Euro pro Monat.
Heute, am 5. Mai, schauen wir genauer hin!
Die Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – insbesondere am ersten Arbeitsmarkt muss weiter gestärkt und vorangebracht werden. Der Europäische Protesttag zur Inklusion am 5. Mai erinnert jedes Jahr daran, wie wichtig es ist, Barrieren abzubauen und die Fähigkeiten sowie Potenziale von Menschen mit Behinderungen sichtbar zu machen.
Beschäftigte leisten mit ihrer täglichen Arbeit in den Werkstätten der Lebenshilfe Niederösterreich einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Ihre Arbeit ist sinnstiftend, relevant und unverzichtbar – und verdient Anerkennung, faire Rahmenbedingungen und mehr als ein symbolisches Taschengeld.
Die Wirtschaftsuniversität Wien hat dazu in einer Studie den Weg zu einer sozialversicherungspflichtigen Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in Tages-und Beschäftigungsstrukturen aufgezeigt. https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/d/cc/npocompetence/Studie_Lohn_statt_Taschengeld.pdf
Schau genauer hin: Forderungen an die Politik!
Die Lebenshilfe Niederösterreich fordert einen offenen und inklusiven Arbeitsmarkt. Mögliche Übergänge zwischen Tagesstrukturen und Werkstätten und dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollten dabei flexibel und in alle Richtungen durchlässig gestaltet sein und brauchen fachliche Begleitung inklusive ausreichender Finanzierung. Menschen in Tages- und Beschäftigungsstrukturen sollen arbeits- und sozialversicherungsrechtlich gleichgestellt werden.
Bei der Bildung fängt es an: Ein inklusives Schulsystem ist die Voraussetzung, um eine inklusive Arbeitswelt zu schaffen. Sonderschulen verfestigen Ausgrenzung statt Teilhabe. Um eine inklusive Bildungslandschaft in Österreich zu schaffen, bedarf es einer umfassenden Reform unseres Bildungssystems. Daher fordern wir den Ausbau inklusiver Bildung konsequent voranzutreiben.
Schau genauer hin: Bundesverfassungsgesetz!
Das Bundesverfassungsgesetz hält in Artikel 7 fest, dass alle Staatsbürger:innen vor dem Gesetz gleich sind. Benachteiligungen aufgrund von Geburt, Geschlecht, sozialem Stand, Klasse oder religiösem Bekenntnis sind ausgeschlossen. Ausdrücklich wird auch festgehalten, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich dazu, die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen sicherzustellen.
Schau genauer hin: UN-Behindertenrechtskonvention!
2008 hat Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Darin wird unter anderem das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit festgehalten. Dieses Recht gilt gleichberechtigt mit allen anderen und umfasst die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen. Ziel ist ein offener, inklusiver Arbeitsmarkt sowie ein Arbeitsumfeld, das für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist.
Sie sind nicht vollversichert und ihre Tätigkeit unterliegt nicht dem Arbeitsrecht. Sie sind auf die Hilfe ihrer Eltern und bestenfalls auf Sozialleistungen angewiesen.“







