Familienbegleitung durch mobile Frühförderung
Egal, ob Kinder mit Entwicklungsrisiko, Entwicklungsverzögerung, Behinderung oder Frühgeburten mit Zusatzdiagnosen: in der mobilen Frühförderung werden Familien und deren Kinder bestmöglich begleitet.
Aufgaben der Frühförderung
Bestehende Defizite sollen mit der Frühförderung bis zum verpflichtenden Kindergartenjahr bestmöglich ausgeglichen werden.
Wie erfolgt die Betreuung?
Die Betreuung erfolgt in regelmäßigen Abständen zu Hause. Gefördert wird durch eine speziell ausgebildete Fachkraft in der gewohnten Umgebung. Anspruch haben Familien mit Kindern von Geburt bis zum verpflichtenden Kindergartenjahr. Die Frühförderung wirkt ganzheitlich, da alle Entwicklungsbereiche des Kindes, eingebettet in das System Familie, mit einbezogen werden.
Kosten
Die Kosten für die Frühförderung übernimmt das Land Niederösterreich, Abt GS5. Für Eltern ist lediglich ein Selbstbehalt von 16,50 Euro pro Einheit zu bezahlen. Um Befreiung des Selbstbehaltes kann fallweise angesucht werden.